Landkreis Bautzen verschärft die Corona – Regeln


30.03.2021 08:27 von Gojko Sinde


Da der 7-Tages-Wert laut Meldung des RKI am Sonnabend, 27.03.2021, den dritten Tag in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner lag, ist der
Landkreis Bautzen aufgrund der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung zu einer
Verschärfung der Corona-Regeln verpflichtet. Dies betrifft ein Alkoholverbot
(Konsum) an bestimmten Orten, Ausgangsbeschränkungen und
Kontaktbeschränkungen (Treffen von einem Haushalt mit einer anderen
Person, Kinder unter 15 Jahren zählen nicht) sowie die Rücknahme der am
08.03.2021 verfügten Lockerungen. Dazu zählen das Verbot von GruppenVereinssport für Kinder- und Jugendliche, Verbot von Click & Meet,
Schließung von Zoos, Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie die Schließung
von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahmen von Friseurbetrieben und
Fußpflegen sowie medizinisch notwendigen Behandlungen.

Mit der ab Dienstag, den 30. März 2021 geltenden neuen Allgemeinverfügung
des Landkreises Bautzen, möchten wir zu den aktuellen Vorgaben im Rahmen
der bis zum 31. März 2021 gültigen Sächsischen CoronaSchutzverordnung
informieren.


Welcher Sportbetrieb ist erlaubt? Ab Dienstag, den 30. März 2021 ist nur noch die sportliche Betätigung nach §2
Abs. 1 und §4 Abs. 2 Nr.6 statthaft. D.h:

  1. Sport im Freien außerhalb
    von Sportanlagen
    gemeinsam mit max. 5
    Personen (Personen unter 15
    Jahren bleiben
    unberücksichtigt) aus max.
    zwei Hausständen
  2. Die dem Bundeskader
    (Olympiakader,
    Perspektivkader,
    Nachwuchskader 1) und
    Nachwuchskader 2 des
    Deutschen Olympischen
    Sportbundes oder dem
    Spitzenkader des Deutschen
    Behindertensportverbandes
    angehören sowie für Kader
    in einem
    Nachwuchsleistungszentrum
    im Freistaat Sachsen
  3. Für die ein Arbeitsvertrag
    besteht, der sie zu einer
    sportlichen Leistung gegen
    ein Entgelt verpflichtet und
    dieses überwiegend zur
    Sicherung des
    Lebensunterhalts dient oder
    die lizenzierte Profisportler
    sind
    Das Durchführen von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist
    weiterhin möglich. (§2 Abs. 5)
    Welcher Sportbetrieb mit der neuen Sächs. CoronaSchutzverordnung ab
    dem 01. April 2021 erlaubt sein wird, werden wir nach Kenntnisnahme und Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen und dem
    Landessportbund Sachsen zeitnah mitteilen.
    Quellen: LK Bautzen, KSB Bautzen

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