Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
in gemeinsamer Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen, möchten wir zu den aktuellen Vorgaben im Rahmen der noch weiter gültigen Sächsischen CoronaSchutzverordnung vom 05. März 2021 informieren.
Welcher Sportbetrieb ist erlaubt?
Aufgrund der Überschreitung der 100er Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (21.3., 22.3, 23.3.), tritt mit Wirkung zum 25. März 2021 die Rückfallregelung nach §8c der Sächs. CoronaSV in Kraft.
Ab Donnerstag, den 25. März 2021 ist dann nur noch die sportliche Betätigung nach §2 Abs. 1 und §4 Abs. 2 Nr.6 statthaft. D.h:
- Sport im Freien außerhalb von Sportanlagen gemeinsam mit max. 5 Personen (Personen unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt) aus max. zwei Hausständen
- Die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören sowie für Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen
- Für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind
Das Durchführen von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist weiterhin möglich. (§2 Abs. 5)
Ab wann und in welcher Form im Sportverein organisierter Trainingsbetrieb wieder erlaubt ist, werden wir nach Kenntnisnahme und Absprache mit dem Gesundheitsamt zeitnah mitteilen.