Sport für Kinder und Jugendliche wieder erlaubt

Ab Dienstag gilt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Bautzen.

Unter anderem:

Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 der SächsCoronaSchVO wird Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zugelassen.

Hier noch Informationen vom Sportbund

Welcher Sport ist ab dem 06. April 2021 erlaubt?

  • Hinweis 1: Die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests oder zur Durchführung von Testungen vor Ort besteht nicht.
  • Hinweis 2: Die Lockerungen gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt. Aktuell liegt dieser Wert bei 945.

Beispiele zum erlaubten Trainingsbetrieb dazu aus den Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:

  • Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
  • Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
  • Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Aufgrund vermehrter Anfragen, gern zu folgender Frage der Verweis auf die Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:

„Kann eine Außensportstätte in mehrere Außensportanlagen unterteilt werden?

Es kann eine Separierung einzelner Segmente vorgenommen werden, um sie als eigenständige Außensportanlagen einer Außensportstätte zu nutzen. Die Unterteilung muss nachvollziehbar sein und dem generellen Schutzgedanken entsprechen. Sie ist im Hygienekonzept festzulegen. Im Zweifel sollte das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme nachgefragt werden. Die Separierung muss gewährleisten, dass die Nutzer der einzelnen Außensportstätten keinen Kontakt miteinander haben.“

WFV – Situationsbericht Spielbetrieb 2020/2021, Stand 29.03.2021

29.03.2021 08:16 von Gojko Sinde WFV – Situationsbericht Spielbetrieb 2020/2021, Stand 29.03.2021 Seit Anfang November 2020 ruht der Trainings- und Spielbetrieb gemäß den geltenden Verordnungen im Landkreis Bautzen. Die Einschränkungen der Sächs. Corona – Schutzverordnung gelten zunächst bis 31.03.2021. Die seit … Weiterlesen

Training

Mit Beachtung und Einhaltung der im Beitrag vom 09.03.21 erwähnten Corona-Sicherheitsmaßnahmen, kann ab sofort das Fußball- Training fortgesetzt werden. Genauere Infos vom WFV folgen!

Aktuelle Informationen vom Sportbund

Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, in gemeinsamer Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen, möchten wir zu den aktuellen Vorgaben im Rahmen der noch weiter gültigen Sächsischen CoronaSchutzverordnung vom 05. März 2021 informieren. Welcher Sportbetrieb ist erlaubt? Aufgrund der Überschreitung der … Weiterlesen

Spielbetrieb ab 08.03.2021

E-Mail vom Kreissportbund Bautzen:

Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

mit der zum Freitag veröffentlichten neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 (sachsen.de) und der zugehörigen und heute veröffentlichten Allgemeinverfügung – Anordnung von Hygieneauflagen (sachsen.de), möchten wir Ihnen mitteilen, welche Auswirkungen aufgrund der aktuellen Lockerung für den organisierten Vereinssport zu beachten sind. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen, können wir Ihnen mit Stand zum heutigen Tag folgende Informationen geben:

Ab dem 08. März 2021

  1. Das Sporttreiben unter freiem Himmel ist mit zwei Hausständen, max. jedoch fünf Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt. (§8, Abs. 1 Nr. 2)
  2. Das Sporttreiben unter freien Himmel ist mit bis zu 20 Kindern und/ oder Jugendlichen unter 15 Jahre, unter Anleitung von Trainern aus max. zwei Hausständen mit max. fünf Personen erlaubt. (§8, Abs. 1 Nr. 2 + §2 Abs. 1 Kontaktbeschränkung)
  3. Kadersport ist nach §4, Abs. 2 Nr. 6b auch weiterhin möglich.
  4. Das Durchführen von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist möglich. (§2 Abs. 5)

Voraussetzung für die Punkte 1 und 2 sind ein sachsenweiter Inzidenzwert von unter 100 sowie ein Inzidenzwert von unter 100 jeweils über einen Zeitraum von fünf Tagen im Landkreis Bautzen. Maßgeblich sind die Zahlen des RKI.

Link zum aktuellen Inzidenzwert für den Landkreis Bautzen: RKI COVID-19 Germany (arcgis.com)

Hinweise:

  1. Beigefügt erhalten Sie zudem ein mit dem Gesundheit des Landkreises Bautzen abgestimmtes Musterhygienekonzept „Außensport“ zur weiteren Verwendung. Wir empfehlen bei Öffnung der Außensportanlagen die Anwendung dieses Musterkonzepts. Die Öffnung dieser Anlagen obliegt dem jeweiligen Träger.
  2. Mit Blick auf die weiteren möglichen Öffnungen ab dem 22. März (Innensportanlagen) sowie die Entwicklung der Inzidenzwerte im Landkreis Bautzen, werden wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Bautzen, zeitnah über die weiteren Schritte und Maßnahmen informieren.   

Sollten Rückfragen bestehen, freuen wir uns auf Ihren Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Bauer

Kreissportbund Bautzen e.V.