125 Jahre Sportverein – 100 Jahre Fussball in Großdubrau

Liebe Sportfreunde,
2021 hätten wir anlässlich 125 Jahre Sportverein eine große Party feiern können. Corona hat es nicht zugelassen. Das holen wir jetzt nach, zusammen mit dem großen Jubiläum 100 Jahre Fussball in Großdubrau. Bitte tragt schon mal den Termin dick in den Kalender ein. Das Programm laden wir hoch, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind!

Neue CORONA – Festlegungen ab 14.Januar in Sachsen auch für den Amateursport

13.01.2022 20:09 von Gojko Sinde

Hiermit veröffentlicht der WFV vorab den FAQ von SFV und LSB, sowie den Formulierungen des Landkreises Bautzen die ersten Informationen der Landesregierung des Freistaates Sachsen zu den ab 14.Januar in Kraft tretenden Regelungen für den Vereinssport. Ab dem 14. Januar gilt in Sachsen: Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geburtstag) dürfen für Vereinssport Innen- und Außensportstätten nutzen. Erwachsene (ab 18. Geburtstag) dürfen für Vereinssport Innensportstätten unter „2G+“ und Außensportstätten unter „2G“ nutzen. Für Anleitungspersonal besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises. Die Betreiber sind zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung verpflichtet. Hygienekonzepte und Festlegungen des Rechtsträgers der Sportstätte sind zu beachten.

Die aktuellen Regelungen ab dem 14.Januar gelten nur, solange kein einziger der hier folgenden drei Werte an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten wird:

7-Tage-Inzidenz (in Sachsen oder in einem Landkreis) :                      1500

Bettenbelegung Normalstationen mit Cov.-19-Pat. (in Sachsen):         1200

Bettenbelegung Intensivstationen mit Cov.-19-Pat. (in Sachsen):          420

Corona Update des Kreissportbund Bautzen,   Stand 13.01.2022, 18 Uhr

 Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

zum heutigen Nachmittag wurde die Überarbeitung der aktuellen Corona-Notfallverordnung veröffentlicht. Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, gibt es auch für den organisierten Vereinssport wesentliche Änderungen.

Demnach gelten ab dem 14. Januar angepasste Regelungen, die den organisierten Sportbetrieb für folgenden Personenkreis erlauben:

  1. Allgemeiner Sportbetrieb

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie deren Trainer und Übungsleiter (Anleitungspersonal), die einen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzuweisen (3G-Regel). Die Kontakterfassung ist sicherzustellen.

Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen! Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Testnachweis ausgeschlossen.

Für Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre gilt für den Innensport die 2G+ Regelung. Demnach haben sie die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils eines Testnachweises. Die Kontakterfassung ist sicherzustellen. Ausgenommen von dem Testnachweis sind:

  • geboosterte Personen,
  • Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Für Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre gilt für den Außensport die 2G Regelung. Demnach haben sie die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises. Die Kontakterfassung ist sicherzustellen.

Anleitungspersonal (Trainer, Übungsleiter, etc.) unterliegt für den Innen- und Außensport der 3G Regelung. Demnach müssen sie einen gültigen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorweisen.

Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich. Die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2G+ Regel erbringen. Eine Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25-Prozent-Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt.

Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) sowie der Kontakterfassung.

Bei der Durchführung von Rehasportmaßnahmen/ medizinisch notwendigen Maßnahmen besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung.

  • Gremiensitzungen/ Mitgliederversammlungen

Der Verordnung nach gilt:

3G Regelung für Sitzungen die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können sowie

2G Regelung für Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen der Sportvereine.

Für Rückfragen stehen wir in gewohnter Form zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Lars Bauer

Der SV gratuliert

Zum heutigen 80. Geburtstag, lieber Sportfreund Eberhard Klemm, alles Gute und viel Gesundheit.

Wir bedanken uns für reichlich 60 Jahre Mitgliedschaft beim SV 1896 Großdubrau, besonders für seine lange und erfolgreiche Tätigkeit als Präsident des Gesamtvereins.

Neben Präsenten aus der Vereinskollektion, konnte Eberhard völlig gerührt die Ehrennadel des WFV in Gold entgegen nehmen.

Zwei Ehrungen beim SV 1896 Großdubrau e.V. vor dem Jahreswechsel

Anlässlich zweier runder Geburtstage nutzte der SV 1896 die Gelegenheit, Danke zu sagen. Ende November feierte Volker Ziegenbalg seinen 70. Geburtstag. Volker steht sinnbildlich für die ehrenamtliche Arbeit im Sportverein. Seit über 55 Jahren ist er ununterbrochen Mitglied in der Abteilung Fußball.

Als Übungsleiter oder Betreuer arbeitete er Jahrzehnte im eigenen Nachwuchs mit. Später übernahm er die Geschicke der Senioren, wo er selbst noch ab und an die Töppen schürte. Besonders stolz sind wir daher, Volker Ziegenbalg die Ehrennadel des WFV in Gold überreichen zu dürfen. Weiter so Volker, das Ehrenamt braucht dich.

Mitte Dezember feierte Sportfreund Veit Lorenz seinen 50. Geburtstag. Nach seiner aktiven Zeit als Spieler u.a. Budissa Bautzen, SV 1896 Großdubrau oder dem Königswarthaer SV, kehrte er zu seinem Heimatverein zurück. Seit einigen Jahren betreut Veit ehrenamtlich die D-Junioren im Verein, aktuell in der Spielgemeinschaft Großdubrau/Radibor. Die Arbeit macht ihm viel Spaß und die Kinder werden an das Großfeld herangeführt. Erlaubt es die Zeit, spielt er neben seinen Aufgaben im Ehrenamt, auch gerne mal bei den Alten Herren mit, oder hilft in der Zweiten Männermannschaft aus. Mit der Ehrennadel des WFV in Bronze, möchte sich der Verein ganz herzlich dafür bedanken.

Neben Aufmerksamkeiten vom Verein, übergeben vom Präsidenten Carsten Veßbach sowie Vorstandsmitglied Sylke Schoele, erhielten beide ihre Auszeichnung vom Westlausitzer FV, vom Abteilungsleiter des SV 1896 und WFV Jugendausschussmitglied, Björn Peschke.

Einschränkungen im organisierten Sport ab 22.11.2021

Corona-Update – FAQ – Info des Kreissportbund Bautzen

Werte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

mit der zum gestrigen Nachmittag veröffentlichten CoronaNotfallverordnung, gelten ab Montag, den 22. November (bis voraussichtlich 12. Dezember 2021) für den organisierten Sport folgende Vorgaben:



1. Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.

2. Die Öffnung dieser Anlagen ist nur zulässig für

Ø Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie deren Trainer und Übungsleiter, die einen Impf- oder Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzuweisen haben (3G-Regel). Die Kontakterfassung ist sicherzustellen. (Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen!)

Ø Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) sowie die Kontakterfassung.

3. Die Durchführung von Gremiensitzungen (u.a. Vorstandsitzungen, Mitgliederversammlungen) ist nur statthaft, wenn diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Bei der Durchführung gilt die Umsetzung der 3G-Regel. (Hinweis hier auf die Covid-Gesetzgebung und die Möglichkeit der Online-Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage! Kreissportbund berät dazu!)



Hinweis zur Testung:

Ø Testungen können kostenfrei in den Testcentren im Landkreis Bautzen wahrgenommen werden. Übersicht Testcenter unter folgendem Link: Corona-Testcenter – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)